Dann sind Sie bei uns richtig!

In diesem Thema kennen wir uns aus! Idealerweise erhalten Sie bereits in der Klinik durch den dortigen Sozialdienst oder das Casemanagement die richtigen Unterlagen, um bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Das notwendige Arztattest kann der Klinikarzt, die Klinikärztin für Sie mit der entsprechenden Diagnose ausstellen. Fragen Sie danach, während Sie in der Klinik sind. Am Entlassungstermin sollten Sie den fertig ausgefüllten Antrag auf Haushaltshilfe sofort bei Ihrer Krankenkasse einreichen oder besser: die Klinik sendet den Haushaltshilfe-Antrag per Fax bereits zu Ihrer Krankenkasse oder auch zu uns, dann kümmern wir uns für Sie darum.

Rufen Sie uns einfach von der Klinik aus an! Gerne beraten wir Sie direkt, ob Ihre Situation eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse möglich machen kann. Wir führen Sie auch gerne durch die Formalitäten oder besorgen Ihnen die richtigen Antragsunterlagen und helfen Ihnen beim Ausfüllen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden bei akuter Krankheit, nach Unfall oder OP mit der entsprechenden ärztlichen Attestierung fast vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen (§ 38 SGB V). Es bleibt pro Einsatztag allerhöchstens ein Eigenanteil von 10 € für Sie. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.

Sobald die Krankenkasse Ihre Haushaltshilfe bewilligt hat, kommen wir zu Ihnen und nehmen Ihnen die Arbeiten im Haushalt oder bei der Kinderversorgung ab, die Ihnen zur Zeit nicht möglich sind.

Wir passen uns flexibel Ihrem individuellen Bedarf an und richten uns nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Ob Putzen, Kochen, Wäschepflege, Kinderbetreuung, Einkaufen oder Haustierversorgung: wir erledigen das Alltägliche für Sie, das Ihnen zur Zeit zu beschwerlich ist.

Vertrauen Sie auf unsere Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit. Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: auf Ihre Genesung.

Wir sind für Sie dadamit es Ihnen bald wieder besser geht!