
Entlastungshilfe und Ersatzpflege bei Pflegegrad über Ihre Pflegekasse
Sie haben einen Pflegegrad und benötigen Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder eine Begleitung auf dem Spaziergang? Oder Ihr Kind hat einen Pflegegrad und Sie sind so eingespannt durch Therapien und Klinikbesuche, daß zu Hause alles liegenbleibt?
Mit einem anerkannten Pflegegrad können die Kosten für eine Haushaltshilfe mit dem Budget der Entlastungshilfe oder, ab Pflegegrad 2, mit dem Budget der Verhinderungspflege/Ersatzpflege über die Pflegekasse abgerechnet werden. Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Unsere erfahrenen Haushaltshilfen unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben in Ihrem Haushalt. Egal ob Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäschepflege oder andere Aufgaben – wir entlasten Sie dort, wo Sie es brauchen und möchten.
Vertrauen Sie auf unsere kompetente und zugewandte Hilfe. Gerne sorgen wir dafür, dass Sie in Ihrem Alltag die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen, um sich wohlzufühlen.
Wir sind für Sie da, damit es Ihnen besser geht!
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